Newsinternational Donnerstag, 16.08.2018 |  Drucken

Rohingya - Muslime schon immer auf der Flucht vor Unterdrückung

Aktuelle Schätzungen gehen von mehr als 700.000 Flüchtlingen seit August 2017 aus.

Rangun - Als "Rohingya" bezeichnen sich die rund eine Million Muslime in Myanmars Teilstaat Rakhine (ehemals Arakan). Etwa eine weitere Million Rohingya leben als Flüchtlinge in Nachbarländern. Sie verstehen sich selbst als eigenständige ethnisch-religiöse Gruppe und gelten als eine der am stärksten verfolgten Minderheiten der Erde. Staatliche Stellen in Myanmar vermeiden die Bezeichnung Rohingya. Bislang sprachen sie stattdessen von "Bengalis", die illegal aus dem benachbarten Bangladesch eingewandert seien. Seit August 2017 gelten sie im offiziellen Sprachgebrauch der Regierung als "Terroristen".

Seit der Unabhängigkeit Myanmars 1948 verließen wegen anhaltender staatlicher Unterdrückung Hunderttausende Rohingya das Land. 1987 flohen rund 220.000, 1991/92 weitere 250.000 vor der Gewalt der Armee über die Grenze nach Bangladesch. Die meisten von ihnen wurden zurück nach Myanmar abgeschoben. Das 1982 von der damaligen Militärjunta erlassene Staatsbürgerrecht zählt die Rohingya nicht zu den 135 offiziell anerkannten ethnischen Gruppen. Sie gelten daher nicht als Staatsbürger und sind Willkür weitgehend schutzlos ausgeliefert.

Seit Beginn der politischen Reformen in Myanmar 2011 hat sich die Lage der Rohingya zusehends verschlechtert. Keine Partei - auch nicht die Nationale Liga für Demokratie (NLD) von Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi - stellte zur Parlamentswahl im November 2015 muslimische Kandidaten auf.

Seit Oktober 2016 ging die Armee Myanmars wegen angeblicher Angriffe auf Grenzposten mit kompromissloser Härte gegen die Rohingya vor. Die Vereinten Nationen sprechen von "Völkermord" und "Verbrechen gegen die Menschlichkeit". Aktuelle Schätzungen gehen von mehr als 700.000 Flüchtlingen seit August 2017 aus. Ende vergangenen Jahres einigten sich Myanmar und Bangladesch darauf, dass die Menschen zurückkehren dürfen. Die Umsetzung der Rückführungs-Vereinbarung kommt jedoch nur schleppend voran.




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